Steuertipps

Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen

Ein wichtiger Punkt bei der Bewertung von Weiterbildungskosten ist, dass für Coachingmaßnahmen, Seminare und Schulungen steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Für alle Arbeitnehmer sind Fortbildungskosten Teil der Werbungskosten. Für Unternehmer und Selbstständige besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Weiterbildung als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Das bedeutet, dass beide Berufsgruppen die Möglichkeit haben, Weiterbildung steuerlich – ganz oder teilweise – anzuerkennen und so in den Genuss von Steuererstattungen zu kommen.

Bei allen Weiterbildungskosten, die sich auf die außerhäusliche Aus- und Weiterbildung beziehen, können nicht nur die direkten Kosten der Teilnahme angegeben werden, sondern auch damit zusammenhängende Aufwendungen, wie zum Beispiel für notwendige Literatur und alle Arbeitsmaterialien. Darüber hinaus können Sie alle anfallenden Reisekosten wie Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung usw. (ebenfalls unter Werbungskosten) angeben.

Steuererleichterungen auch bei Online-Weiterbildungen

Das Gleiche gilt für digitale Schulungen, Online-Seminare und virtuelle Weiterbildungen. Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, von wo aus Sie teilnehmen und wo die Schulung stattfindet. Wichtig ist nur, dass auch die Online-Fortbildung einen direkten Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit hat, der klar erkennbar ist. Faktoren wie das Format der Veranstaltung oder Weiterbildung sind nicht relevant.

Wenn Sie sich für eine Online-Weiterbildung entscheiden, können Sie die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme sowie für die notwendige Ausstattung, Software und Materialien von der Steuer absetzen. So lässt sich die Weiterbildung nachträglich etwas kostengünstiger gestalten. Sie müssen dafür einzig und allein die Belege sammeln und die Angaben in der Steuererklärung eintragen.

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Steuertipps für Arbeitnehmer

Stets auf dem Laufenden bleiben: Wer sich fortbildet, investiert in seine berufliche Zukunft. Das ist nicht billig, aber: Das Finanzamt unterstützt Sie dabei sogar. Denn grundsätzlich können Arbeitnehmende in ihrer SteuererklärungFortbildungskostenalsWerbungskostenabsetzen.Explizit fallen auch Online-Kurse unter diese Regelung.
Sie müssen aber einige Steuertipps beachten, damit das Finanzamt Ihre Fortbildungskosten als zusätzliche Aufwendungen anerkennt.

Was zählt als Fortbildung?
Als Fortbildung zählen Angebote wie Seminare und Spezialkurse, mit denen Sie sich in Ihrem ausgeübten Beruf weiterbilden und berufsspezifische Arbeiten erlernen oder sich weiterführende Kenntnisse aneignen. Auch die Qualifizierung für den Wiedereinstieg in das Berufsleben zählt als Fortbildung.

Um die Fortbildung als Werbungskosten absetzen zu können, muss ein beruflicher Zusammenhang vorliegen.
Steuertipp: Seit 2020 muss die Fortbildung dabei nicht mehr überwiegend den betrieblichen Interessen Ihres Arbeitgebers dienen, um steuerlich geltend gemacht werden zu können. Auch Fortbildungen zur Erweiterung Ihrer allgemeinen beruflichen Kompetenzen sind nun abzugsfähig. Dabei gilt: Unspezifische Weiterbildungen müssen Sie plausibel begründen können.

Was zählt zu den Fortbildungskosten?
Grundsätzlich können Fortbildungskosten nur dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie nicht vom Arbeitgeber übernommen worden sind.
Gut zu wissen: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale(Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro. Nur wenn die Summe Ihre Fortbildungskosten und anderer Werbungskosten diesen Betrag übersteigt, lohnt sich eine detaillierte Auflistung.

Diese Fortbildungskosten können Sie absetzen:

  • Gebühren für (Online-)Seminare, Lehrgänge und Prüfungen
  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Lernmittel

Steuertipps für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer

Stets auf dem Laufenden bleiben: Wer sich fortbildet, investiert in seine berufliche Zukunft. Das ist nicht billig, aber: Das Finanzamt unterstützt Sie dabei sogar. Denn grundsätzlich können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit Fortbildungskosten Ihre Steuerlast minimieren und sie als Betriebsausgaben geltend machen. Explizit fallen auch Online-Kurse unter diese Regelung.
Sie müssen aber einige Steuertipps beachten, damit das Finanzamt Ihre Fortbildungskosten als Betriebsausgaben anerkennt.

Was zählt als Fortbildung?
Als Fortbildung zählen Angebote wie Seminare und Spezialkurse, mit denen Sie sich in Ihrem ausgeübten Beruf weiterbilden und berufsspezifische Arbeiten erlernen oder sich weiterführende Kenntnisse aneignen. Auch die Qualifizierung für den Wiedereinstieg in das Berufsleben zählt als Fortbildung.

Um die Fortbildung als Betriebsausgaben absetzen zu können, muss ein beruflicher Zusammenhang vorliegen.
Steuertipp: Seit 2020sind auch Fortbildungen zur Erweiterung Ihrer allgemeinen beruflichen Kompetenzen abzugsfähig. Dabei gilt: Unspezifische Weiterbildungen müssen Sie plausibel begründen können. So können Sie etwa argumentieren, dass der Besuch eines Buchhaltungsseminars dazu dient, dazu dient, sich das Wissen für die eigene Buchhaltung anzueignen.

Was zählt zu den Fortbildungskosten?
Grundsätzlich können Fortbildungskosten in voller Höhe zum Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Sie werden vom erwirtschafteten Gewinn abgezogen und senken dadurch die Steuerlast. Gut zu wissen: Die Summe der als Betriebsausgabe anrechenbarer Fortbildungskosten ist für Selbstständige und Freiberufler pro Jahr auf 4000 Euro begrenzt. Unternehmer können Fortbildungskosten gelten machen, wenn sie die Fortbildungen für ihre Mitarbeiter bezahlen.

Diese Fortbildungskosten können Sie absetzen:

  • Gebühren für (Online-)Seminare, Lehrgänge und Prüfungen
  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Lernmittel

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